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Eine Immobilie in Frankreich kaufen – davon träumen viele
Leben wie Gott in Frankreich! Im Folgenden sollen einige Informationen über die aktuellen Rechts- und Steuerbestimmungen auf dem französischen Immobilienmarkt vorgestellt werden.


Anders als in Deutschland ist in Frankreich beim Immobilienerwerb ein Vorvertrag ohne besondere Formalien verbindlich. In Deutschland sind Immobilien-Kaufverträge erst mit dem Notarsiegel rechtswirksam. Das heisst, dass der Immobilienkäufer in Frankreich bereits beim Vorvertrag genau prüfen sollte, worauf er sich einlässt. Zudem ist es in Frankreich oft üblich, mit dem Vorvertrag eine Anzahlung von 10 Prozent der Kaufsumme zu leisten. Diese Vorauszahlung verliert der Käufer, wenn er vom Vertrag zurücktritt.


Rücktritt vom Immobilien-Vorvertrag
Ein Rücktritt vom Vorvertrag ist in zwei Fällen möglich: Der Käufer hat das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Vorvertrages ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurück zu treten. Außerdem kann der Käufer aus dem Vertrag aussteigen, wenn ihm die Finanzierung der Immobilie nicht gelingt. Allerdings kann diese Ausstiegsmöglichkeit durch eine Klausel im Vertrag gesperrt werden.


Frankreich verlangt 5 Prozent Grunderwerbssteuer
Beim Immobilienerwerb in Frankreich sollte man auch auf die Kauf-Nebenkosten achten. Bei Neubauten oder Immobilien, die nicht älter als 5 Jahre sind und zum ersten Mal verkauft werden, sind 19,6 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Ansonsten ist eine Grunderwerbssteuer von 5 Prozent für gebrauchte Immobilien mit einem Grundstück bis 2500 Quadratmeter sowie Grundstücke, die von Privatleuten zur Bebauung gekauft werden, fällig. Bei den Notar- und Registerkosten muss man mit ca. 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises rechnen. Die Maklerprovision beträgt in der Regel rund 5 Prozent.


Immobilien in Frankreich u.U. vermögenssteuerpflichtig
Als Immobilieneigentümer zahlt man in Frankreich zudem folgende laufende Steuern: Die Grundsteuer ist vom Eigentümer zu zahlen und ist je nach Gemeinde unterschiedlich hoch. Auch eine Wohnsteuer muss in Frankreich entrichtet werden. Sie ist vom Mieter oder von Eigentümern, die ihre Immobilie selbst nutzen, zu bezahlen. Auch hier hängt die Höhe der Steuer von der Gemeinde ab, in der sich die Immobilie befindet. In Frankreich ist zudem ab einem Verkehrswert von derzeit 770.000 Euro eine Vermögenssteuer fällig. Außerdem sind Mieteinnahmen in Frankreich einkommensteuerpflichtig. 
Im Übrigen sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich Einkünfte aus französischen Immobilien nur in Frankreich zu versteuern. 

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