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Wichtige Steuerfristen für Vermögen und Einkommen


Wichtige Steuerfristen für Vermögen und Einkommen
Dieses Jahr wird in Frankreich nun für die Vermögenssteuer endlich der vereinfachte Steuertarif angewandt, auch wenn es vielleicht das erste und letzte Mal sein wird. Auf jeden Fall gelten dieses Jahr für alle Steuerpflichtigen, die per 1. Januar 2012 ein Nettovermögen zwischen 1,3 und 3 Millionen Euro besitzen, vereinfachte Formalitäten.



Der Betrag muss «einfach» in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Sofern Sie im letzten Jahr eine Vermögenssteuer bezahlt haben, erhalten Sie zusammen mit der Einkommenssteuererklärung eine «Gebrauchsanweisung», wie diese zu erstellen ist. Diese Hilfsblätter müssen aber nicht an das Steueramt geschickt werden. Es sind auch keine anderen Belege einzureichen. Die Steuerbehörden können aber zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit Belege und Unterlagen verlangen, die den Betrag rechtfertigen.


Für Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich musste diese Papier-Steuererklärung (Einkommen und Vermögen) bis Ende Mai bei den Steuerbehörden abgegeben werden.


Für diejenigen, die ihre Steuererklärung per Internet erstellen, gibt es auch in diesem Jahr eine zusätzliche Frist: 7. Juni für die Bewohner der Departements 01 bis 19, 14. Juni für die Bewohner der Departements 20 bis 49 und 21. Juni für die Steuerpflichtigen der Departements 50 bis 974.


Sofern sich Ihr steuerlicher Wohnsitz in Europa, Afrika oder Nordamerika befindet, ist die Abgabefrist der Einkommenssteuererklärung auf den 30. Juni und für alle anderen Länder auf den 15. Juli 2012 festgesetzt.


Zur Bezahlung der Vermögenssteuer werden die Steuerpflichtigen einen separaten Bescheid erhalten. Die Steuer muss dann bis spätestens 17. September bezahlt werden.


Personen, die per 1. Januar 2012 ein Nettovermögen von drei Millionen und mehr besaßen, müssen weiterhin eine getrennte Vermögenssteuererklärung erstellen. Diese muss bis spätestens 15. Juni abgegeben und bezahlt werden. Für Steuerpflichtige, mit Steuerwohnsitz in Monaco oder anderen europäischen Ländern ist die Frist auf den 16. Juli, für alle weiteren Personen auf den 31. August 2012 festgelegt.


Personen mit steuerlichem Hauptwohnsitz außerhalb von Frankreich, die der französischen Vermögenssteuer unterliegen (mehr als 1,3 Millionen Euro Nettovermögen in Frankreich), aber keine Einkommenssteuererklärung in Frankreich abgeben müssen, haben bis spätestens 31. August 2012, um ihre Vermögenssteuererklärung zu erstellen und zu bezahlen (siehe Tabelle unten).


Um den Grenzeffekt zu lindern, gibt es eine Ermäßigung für diejenigen, die ein Nettovermögen zwischen 1,3 und 1,4 Millionen oder 3 und 3,2 Millionen Euro besitzen. Nach Abzug der Ermäßigung müssen für ein Nettovermögen von 1,3 Millionen Euro 1500 Euro Vermögenssteuer bezahlt werden (anstelle von 3250) und auf 3 Millionen Euro 7500 Euro (statt 15 000).


Steuertarif der Vermögenssteuer für 2012


Betrag des zu versteuernden Nettovermögens - Steuersatz (%)


Gleich oder mehr als 1 300 000 Euro und weniger als 3 000 000 Euro - 0,25


Gleich oder mehr als 3 000 000 Euro - 0,50






quelle: rczeitung


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